Fokus Thema: IFRS 18
Warum das Accounting von Devisensicherungen auch ohne Hedge Accounting komplexer wird
Die meisten Unternehmen unterscheiden bei Fremdwährungseffekten in der Gewinn und Verlustrechnung aktuell lediglich zwischen realisierten und unrealisierten FX-Effekten, sofern diese Differenzierung überhaupt konsequent umgesetzt wird.
Mit der Einführung von IFRS 18 (verpflichtend ab dem Geschäftsjahr 2027, Vergleichszahlen bereits ab 2026) ändert sich diese Praxis grundlegend. Die Zeiten, in denen Devisensicherungsgeschäfte ohne großen Aufwand im Finanzergebnis geparkt werden konnten, sind vorbei. Die Komplexität für das Treasury und die Bilanzierung steigt massiv an, insbesondere durch eine oft unterschätzte Falle in der Kontenstruktur.
Hier sind die Gründe, warum die Komplexität für das Treasury und die Bilanzierung massiv steigt, insbesondere durch eine oft unterschätzte Falle in der Kontenstruktur:
1. Die Falle der zwei Konten: Realisiert versus Unrealisiert reicht nicht mehr
In vielen Unternehmen ist der Sachkontenplan aktuell denkbar einfach strukturiert: Es gibt ein Konto für realisierte Kurseffekte aus Zahlungsflüssen und eines für unrealisierte Effekte aus der Stichtagsbewertung.
Das Problem: Unter IFRS 18 müssen diese Effekte zusätzlich zur Unterscheidung zwischen realisiert und unrealisiert zwingend den neuen Oberkategorien Operating, Investing oder Financing zugeordnet werden.
- Ein zentrales Konto für realisierte Kursdifferenzen ist künftig unbrauchbar, wenn darauf sowohl Effekte aus der Sicherung von Umsätzen (Operating) als auch aus Darlehensrückzahlungen (Financing) verbucht werden. Unternehmen müssen ihre Kontenlandschaft daher mindestens verdreifachen.
- Zudem kann es notwendig sein, innerhalb der Kategorie Operating weiter zwischen Sicherungsgeschäften für Umsatzerlöse und dem Materialeinkauf zu differenzieren. Dies sollte frühzeitig mit dem Abschlussprüfer abgestimmt werden.
- Auch bei der Bewertung von Darlehen im Vergleich zu operativen Forderungen und Verbindlichkeiten müssen künftig unterschiedliche Konten verwendet werden.
2. Das Ende des natürlichen Ausgleichs im Finanzergebnis
Bisher haben viele Unternehmen die Fair Value Änderungen ihrer FX Derivate sowie die Währungseffekte der Grundgeschäfte einfach im Finanzergebnis saldiert. Diese Kompensation geschah an einer zentralen Stelle. Unter IFRS 18 wird diese Logik aufgebrochen: Derivate müssen nun der Kategorie zugeordnet werden, in der auch das abgesicherte Risiko liegt.
3. Der EBIT Effekt und die Erklärungsnot
Da operative Währungseffekte nun Bestandteil des Operating Profit sind, rückt die Performance des Treasurys direkt in den Fokus der Analysten. Während Schwankungen früher unter der Linie im Finanzergebnis toleriert wurden, beeinflussen sie jetzt direkt die operative Marge. Wer seine Derivate und die dazugehörigen Effekte nicht sauber kategorisiert, wird die Volatilität im operativen Ergebnis kaum plausibel erklären können.
4.Was bedeutet das für das Accounting?
Im Accounting wird es notwendig sein, weitere neue Konten für die aufgegliederten FX Effekte zu erstellen. Zusätzlich muss die GuV Struktur angepasst werden. Diese neuen Konten müssen an den entsprechenden Stellen in der GuV Struktur eingebunden werden.
5.Was bedeutet das für Kunden, die SAP Treasury and Risk Management nutzen?
Für Kunden mit SAP TRM ergeben sich spezifische Anforderungen:
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Definition neuer Bewertungsklassen.
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Einrichtung neuer Kontierungsreferenzen.
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Hinterlegung der neuen Konten in der Kontenfindung.
Zusätzlich müssen entweder bestehende Geschäfte hinsichtlich der Kontierung angepasst oder komplexe Vergleichsrechnungen für das Vorjahr geführt werde
6. Was bedeutet das für Kunden, die ein anderes Treasury Management System nutzen?
Für Kunden, die ein anderes Treasury Management System verwenden, wird es notwendig sein, dort neue Kategorisierungen bei den FX Geschäften einzuführen, um die neue Trennung nach Financing, Invest und Operativ vorzunehmen. Falls automatisch Buchungsdateien zur SAP bestehen, müssen diese entsprechend angepasst werden. Bei manuellen Buchungen in SAP müssen die entsprechenden Informationen, die per Excel an die Buchhaltung geliefert werden, entsprechend der neuen Kategorie angepasst werden.
Häufig wird bei Unternehmen, die in SAP das Modul Treasury and Risk Management nicht haben, die Fremdwährungsbewertung der Darlehen in einem Rutsch mit der Fremdwährungsbewertung von operativen Forderungen und Verbindlichkeiten gemacht. Da hier in Zukunft verschiedene GuV Konten zu verwenden sind, muss diese Methodik angepasst werden und die FI Fremdwährungsbewertung wird komplexer.
Fazit: IFRS 18 macht die Devisensicherung für alle Unternehmen komplexer, unabhängig davon, ob Hedge Accounting angewendet wird oder nicht. Die Herausforderung ist primär ein Thema der Datenstruktur. Ein Sachkontenplan, der nur zwischen realisiert und unrealisiert unterscheidet, ist unter IFRS 18 schlicht nicht mehr konform.
Wir befinden uns im Jahr 2026. Die Weichen für die korrekte Zuordnung Ihrer Devisengeschäfte müssen jetzt gestellt sein, um für das kommende Vergleichsjahr aussagekräftige Daten liefern zu können.
